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Mo, 16. Dezember 2024 – Barnsen

Stellungnahme der Kreisgruppe des NABU Uelzen e. V. zum Kahlschlag am Landeplatz Uelzen / Barnsen

Entsetzen und maßlose Enttäuschung beim NABU Uelzen über das Vorgehen des Landkreises am Flugplatz Barnsen

Mit Unverständnis, weil der Landkreis trickreich den sofortigen Vollzug des Kahlschlags angeordnet hatte. Dieses geschah, noch bevor eine Entscheidung über den Widerspruch des NABU vorlag. Damit war das Widerspruchsverfahren ins Leere gelaufen. Der NABU erachtet somit die Anordnung eigentlich als rechtswidrig, weil über den Widerspruch keine Entscheidung ergangen ist.

Dieses Vorgehen betrachten wir juristisch mindestens als zweifelhaft, es entsprach aber auf jeden Fall nicht der Etikette, die die Menschen von ihrer Behörde erwarten, zumal der Landkreis unlängst Bürgerinnen und Bürger aufgefordert hatte, dem Landkreis durch viele Ideen zu helfen, um zukunftsfähig zu werden. Verstörend ist auch, dass zudem am Beginn der Arbeiten für den Kahlschlag Polizeischutz angefordert wurde. Die Menschen, die sich mehr als ein Jahr mit sachlichen Argumenten gegen Kahlschlag und Waldumwandlung gewehrt haben, sind doch keine Terroristen.

Der Kahlschlag hat gezeigt, dass Natur und Umwelt rund um den Barnser Verkehrslandeplatz bei der Verwaltung keine Lobby hatte, hingegen das partikuläre Interesse einer Fliegergruppe den Ausschlag gab.

Das Vorhandensein einer Wasserschutzgebietsverordnung z.B. hat den Landkreis nicht ernsthaft beeindruckt. Kahlschläge und Waldumwandlungen sind im Geltungsbereich der Verordnung zwar verboten, aber der Landkreis hat sich darüber hinweggesetzt, indem er auf „Gründe des Wohls der Allgemeinheit“ und / oder eine „nicht beabsichtigte Härte“ abhob.

Aber worin besteht das „Wohl der Allgemeinheit“ im Fall eines Flugplatzes, der fast ausschließlich von Hobbyfliegern genutzt wird? Besteht die „Allgemeinheit“ für die Verwaltung ausschließlich aus dem Interesse eines Flugsportvereins? Die wirkliche Allgemeinheit hat aber ganz andere Interessen.

  • Wald dient als CO2-Speicher, um dem Treibhauseffekt entgegenzuwirken.
  • Wald ist als „Lunge“ der Erde zu bezeichnen, der die Luft reinigt und Sauerstoff produziert.
  • Wald dient der Biodiversität, um artenreiche Biotope für Tiere und Pflanzen zu bieten.
  • Wald ist Teil des Klimaschutzes.
  • Wald ist als Temperaturpuffer zu bezeichnen, was alle die fühlen, die in der Sommerhitze in den kühlen Wald gehen.
  • Wald ist für den Menschen Erholungsraum.

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gerodeter Wald
Abholzung am Flugplatz Barnsen
gerodeter Wald
Abholzung am Flugplatz Barnsen
gerodeter Wald
Abholzung am Flugplatz Barnsen

Bildrechte: Fritz Kaune

Und wo ist die „nicht beabsichtigte Härte“, wenn sich doch gezeigt hat, dass der Flugbetrieb bis zur Fällung fast ohne Einschränkungen weitergehen konnte? Um die Sicherheit des Flugbetriebs zu gewährleisten, sollten nach Anforderung der Luftaufsicht nur überhohe Bäume gefällt werden. Und schließlich: Ist die Bedeutung des Verkehrslandesplatzes für die Erreichbarkeit des Landkreises zu Land über Wasser, Straße, Schiene und aus derLuft tatsächlich so bedeutsam, dass dafür in Zeiten der akuten Klimakrise ein gesunder Waldbestand beseitigt werden darf?

Zu welchen Ergebnissen der Landkreis bei der Güterabwägung zu diesen Fragen gekommen ist, zeigt der nun vollzogene Kahlschlag. Aus Sicht des NABU offenbart sich hier eine Denkweise, die den zentralen Fragen unserer Zeit nicht gerecht wird, denn was bietet sich dem Betrachterauge nach einem Besuch vor Ort? „Eine Schneise der Verwüstung, die offensichtlich alle Auflagen für die Fällung nicht beachtet hat: Ohne Windschutz sind die Bäume der Nachbarflächen dem Winddruck wie in einer Düse ausgesetzt. Windbruch wird im Falle von Starkwind-Ereignissen der Fall sein. Ein ganzflächiges Befahren der Fläche wie auch das Ausfräsen der Baumstubben waren laut Genehmigung nicht vorgesehen. Das lässt die Vermutung zu, hier wird kein Wald, auch kein Sekundärwald mehr wachsen. Das Gebiet wird eingeebnet und so bepflanzt, dass es später gemulcht wird, um damit einen natürlichen Aufwuchs zu regulieren. Eine besondere Maßnahme gegen Bodenverdichtung in den Rückegassen wegen des Wasserschutzgebietes war auch nicht zu entdecken. Ob vorhandene Bodendenkmäler geschützt wurden, kann nur die Archäologie begutachten. Ob die Verwaltung ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflicht überhaupt nachgekommen ist, wird bezweifelt“, meint der 2. Vors. Kaune vom NABU. Für die Zukunft lässt das nichts Gutes erwarten. Daher unsere Sorge.

Trotz dieser Rückschläge setzt der NABU grundsätzlich weiter auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Allerdings erwarten wir, dass diese Kooperation selbst bei kontroversen Themen nicht ausschließlich von oben herab stattfindet.

Kategorie: Standpunkte

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