Di, 12. November 2019 – Oetzen
Ankauf von Amphibienteichen – Teichgrundstück bei Oetzen erworben
„Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche“ stehen laut § 30 automatisch unter Schutz, ohne dass dafür eine formelle Ausweisung erforderlich wäre.
Bildrechte: Rolf Alpers
Wir überlegen derzeit, wie wir das Grundstück im Sinne des Naturschutzes weiter optimieren können.
Kategorie: Landschaftsschutz